Bachelor
Seit dem Wintersemester 2006/07 besteht an der WU die Möglichkeit ein Bachelorstudium zu inskribieren. Derzeit werden folgende zwei Studien angeboten:
- Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Kennzahl: J 033 561)
- Studienzweig Betriebswirtschaft
- Studienzweig Internationale Betriebswirtschaft
- Studienzweig Volkswirtschaft und Sozioökonomie
- Studienzweig Wirtschaftsinformatik
- Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (Kennzahl: J 033 500)
Ein Bachelorstudium an der WU dauert 6 Semester und umfasst 180 ECTS-Anrechnungspunkte (bzw. 85 Semesterstunden).
Die beiden Studien bestehen jeweils aus zwei Studienabschnitten. Der erste Abschnitt umfasst 59 ECTS-Anrechnungspunkten für den WiSo Bachelor bzw. 60 ECTS-Anrechnungspunkten für den WiRe Bachelor. Der zweite Studienabschnitt umfasst 112 bzw. 111 ECTS-Anrechnungspunkte.
Erster Abschnitt
Die ersten beiden Semester (erster Abschnitt) bilden die sogenannte Studieneingangsphase. Diese ist für Studierende des Bachelorstudiums Wirtschafts- und Sozialwissenschaften als auch für Studierende des Wirtschaftsrecht-Bachelors nahezu identisch und soll einen Überblick über die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen bieten. Diese werden um Mathematik, juristische und volkswirtschaftliche Fächer sowie eine Fremdsprache ergänzt. Den einzigen Unterschied zwischen dem WiSo- und dem WiRe-Studium im ersten Abschnitt stellt die Prüfung “Einführung in die Rechtswissenschaften” dar, welche im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht zusätzlich zu absolvieren ist und 1 ECTS-Anrechnungspunkt umfasst.
Seit dem Wintersemester 2010/11 gibt es eine Neuerrung. Folgende 4 Prüfungen sind Voraussetzung dafür, dass die restlichen Fächer des ersten Abschnitts absolviert werden können:
- Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
- Grundlagen in die Volkswirtschaftslehre 1
- Europäisches und öffentliches Recht
- Mathematik
Von dieser Regelung betroffen sind alle Studierenden die bis zum Wintersemester 2010/11 weniger als zwei der oben genannten Prüfung absolviert haben.
Zweiter Abschnitt
Nach erfolgreicher Absolvierung der Studieneingangsphase beginnt der zweite Studienabschnitt. Hier können jeweils unterschiedliche Studienschwerpunkte gesetzt werden. Für den erfolgreichen Studienabschluss muss unter anderem auch eine Bachelorarbeit verfasst werden. Diese muss im Wirtschaftsrecht-Studium zwingend einen rechtswissenschaftlichen Bezug aufweisen und im Wirtschafts- und Sozialwissenschaften-Studium einen wirtschaftswissenschaftlichen Bezug.
Hinweis: Im Bachlorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften können die einzelnen Studienzweige alternativ oder auch parallel absolviert werden.
Abschluss des Bachelorstudiums
Bachelor WiSo: Bachelor of Science (WU), kurz: BSc (WU)
Bachelor WiRe: Bachelor of Laws (WU), kurz: LL.B. (WU)
Das erfolgreich absolvierte Bachelorstudium berechtigt zur Aufnahme eines Masterstudiums. Eine Doktorats- bzw. PhD-Studium kann mit dem Bachelorabschluss nicht begonnen werden.
Wo? WU Aula (Kern B/C)