Die AG WU konnte einen großen Erfolg für euch verbuchen: Nach zähen Verhandlungen konnten wir uns gegen das Rektorat durchsetzen. Faire Übergangsregelungen bei Prüfungsantritten sind gesichert!
Was bedeutet das im Klartext? Die AG WU konnte die Aufhebung der seperaten Zählung der Prüfungsantritte in den beiden Bachelorstudien hinauszögern. Jetzt hat jeder Studierende, der sich spätestens im SS 11 inskribiert hat, weiterhin die Möglichkeit, die Prüfungsantritte aus beiden Bachelorstudienrichtungen voll auszunutzen. Diese Übergangsfrist gilt für zwei Jahre. Das bedeutet, dass man zum Beispiel für die Prüfung AMC II, welche in beiden Bachelorstudienrichtungen vorkommt, maximal 10 Antritte hat. Das gilt natürlich nur, wenn man … Weiterlesen